Salzkotten fördert Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie
04. Jul 2024
Die Stadt Salzkotten hat ein neues Förderprogramm im Umfang von 20.000 Euro beschlossen. Mit der „Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie“ soll die Attraktivität der Innenstadt gesteigert und das Einzelhandelsangebot erweitert werden.
Interessierte, die erstmalig ein Ladenlokal im Stadtgebiet anmieten, können von einer finanziellen Unterstützung von bis zu 500 Euro monatlich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten profitieren. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss zur Ausstattung der Einrichtung in Höhe von 500 Euro. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Anmietung für Dienstleistungsunternehmen, reine Ausstellungsflächen, Tattoo-Studios, Spielotheken, Wettbüros, Sexshops, Solarien, 24/7-Automatenshops, Shisha- und Cannabis-Bars und E-Zigarettenshops. Die Stadt Salzkotten behält sich vor, im Einzelfall weitere Sortimente auszuschließen.
„Durch die Förderung möchten wir die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern und die Attraktivität unserer Stadt als Ausflugs- und Einkaufsziel stärken“, betont Bürgermeister Ulrich Berger. Auch Salzkotten steht, wie andere Städte in der Region, vor der Herausforderung, seine Ladenlokale unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu vermieten. Das Förderprogramm soll eine Anmietung nun attraktiver machen.
Anträge können nur schriftlich per E-Mail an Frau Klenke (s.klenke@salzkotten.de) oder postalisch an die Stadt Salzkotten, Servicestelle „S2 Kommunikation und Marketing“, Marktstraße 8, 33154 Salzkotten unter Verwendung des Formularvordrucks gerichtet werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 05258/507-1125.
- Förderantrag zur Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel & Gastronomie durch Mietzuschüsse der Stadt Salzkotten (PDF)Foerderantrag_Mietkostenzuschuss_Richtlinien.pdf1,22 MB