Baugebiet Osterfeld
Die Stadt Salzkotten entwickelt derzeit im Osten der Kernstadt ein neues Baugebiet
Das Baugebiet ‘Osterfeld‘ mit einer Größe von ca. 10,4 ha entsteht im Anschluss an das Wohngebiet ‘Bümers Grund‘ und bietet 156 Bauplätze.
Die Grundstücke sind zwischen ca. 250 und ca. 650 qm groß und sind für die Bebauung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern vorgesehen. Zudem liegen im Nordosten einzelne Grundstücke für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern.
Die Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet ‘Osterfeld‘ erfolgt in mehreren Abschnitten. Die Vergabe der Grundstücke im ersten Bauabschnitt ist für Anfang 2025 vorgesehen.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, finden Sie im folgenden Abschnitt das Antragsformular zur Bauplatzbewerbung.
Städtebaulicher Rahmenplan Salzkotten-Ost
Die Freie Planungsgruppe Berlin (FPB) hat bereits in den Jahren zwischen 1993 und 1996 den städtebaulichen Rahmenplan Salzkotten-Ost entwickelt. Dieser sollte die Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Paderborn, der Bauflächenreserven in einer Größenordnung von über 100 ha darstellt, konkretisieren.
Entwickelt wurde ein Rahmenplan für die Gebietsentwicklung Salzkotten-Ost, welcher eine abschnittsweise Siedlungsentwicklung ermöglicht.
Die Siedlungserweiterung ‘Osterfeld‘ fußt auf den Grundzügen dieser Rahmenplanung und stellt einen weiteren Bauabschnitt dar.
Damit schließt sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes unmittelbar südlich an die rechtsverbindlichen Bebauungspläne SK 41 'Erweiterung Papenbrede' und SK 43 ‘Bümers Grund‘ an. Der Bebauungsplan SK 46 stellt eine städtebaulich sinnvolle Erweiterung des Siedlungsraumes Salzkotten-Ost dar.
Der Bebauungsplan SK46 ‘Osterfeld‘, Salzkotten
Am 15.02.2023 hat der Rat der Stadt Salzkotten den Bebauungsplan SK46 ‘Osterfeld‘, Salzkotten sowie die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SK46 ‘Osterfeld‘, Salzkotten als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt am 01.03.2023 sind der Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung rechtskräftig.
Hier finden Sie den rechtskräftigen Bebauungsplan und weitere Unterlagen:
- SK 46 "Osterfeld" - Grundstückseinteilungsplan 1. Vergabeabschnitt (PDF)SK-46-Osterfeld-Grundstuecksteilungsplan-1.-Vergabeabschnitt.pdf231,66 KB
- SK 46 "Osterfeld" - Begründung (PDF)SK46-Osterfeld-Begruendung.pdf1,60 MB
- SK 46 "Osterfeld" - Übersichtsplan (PDF)SK46-Osterfeld-Uebersichtsplan.pdf426,99 KB
- SK 46 "Osterfeld" - Bebauungsplan (PDF)SK46-Osterfeld-Bebauungsplan.pdf5,99 MB
Öffentlicher Grünzug als wohnortnaher Freizeit- und Erholungsraum
Bereits im Rahmenplan Salzkotten-Ost war die Grünvernetzung eine Grundidee des städtebaulichen Konzepts. Nach dem Rahmenplan sind der Rothebach und der in Ost-West-Richtung verlaufende Entwässerungsgraben (Bümers Graben) zu einer Grünverbindung zu entwickeln. Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Park soll diese grünen Zonen um den Rothebach und den Entwässerungsgraben miteinander verbinden und die Strukturierung des Baugebietes unterstützen (vgl. Rahmenplanung Salzkotten-Ost Ergebnisbericht, FPB Dezember 1995/Juni 1996: Seite 10).
Als öffentliche Grünflächen (Parkanlage, Spielplatz) wurde die Grundidee der Grünvernetzung aus dem Rahmenplan Salzkotten-Ost bereits in den letzten Bebauungsplänen (SK 32, SK 36, SK 37, SK 41 und SK 43) durch die Stadt Salzkotten umgesetzt.
Um das Konzept auch im Baugebiet ‘Osterfeld‘ weiterzuverfolgen, wird die Nord-Süd-Grünachse aus dem Baugebiet ‘Bümers Grund‘ als Grün- und Klimaachse weiter nach Süden geführt und die Ost-West-Achse aus den Baugebieten 'Erweiterung Papenbrede' und 'Bümers Grund' entlang des Bümers Grabens weiter ausgebaut und flächenmäßig vergrößert.
Der von Osten nach Westen verlaufende landwirtschaftliche Entwässerungsgraben (Bümers Graben) wird in die öffentliche Grünfläche integriert und gestalterischer Bestandteil der Grünanlage. Das Ingenieurbüro Welling & Partner, Büren hat dazu ein Konzept erarbeitet, das dem Bümers Graben sowohl die Funktion als Regenrückhaltung als auch die Funktion als erlebbares Gewässer zur wohnortnahen Freizeit und Erholung zuspricht.
Der zuvor geradlinig verlaufende landwirtschaftliche Entwässerungsgraben erhält einen neuen Bachlauf. Es entstehen mehrere Arme und Schlaufen, die eine natürliche Rückhaltefunktion wahrnehmen. Die vormals steile Böschung entfällt durch das Aufweiten des Flussbettes. Durch Staustufen und Störsteine wird der Abfluss verzögert und es kommt zur natürlichen Regenwasserbehandlung über die belebte Bodenzone des Gewässers. Durch die geplante Renaturierung erfolgt eine ökologische Verbesserung des Bümers Graben, gleichzeitig wird der Bach zu einem erlebbaren Gewässer mit Aufenthaltsqualität. Dazu können Störsteine und integrierte Stubben ebenfalls als Sitzgelegenheiten genutzt werden. Kindern ist es möglich, die Wasserflächen aktiv zu bespielen.
Die Renaturierung und Erlebbarkeit des Baches stellt in der Siedlungsentwicklung Salzkotten-Ost eine weitere Aufwertung der öffentlichen Grünflächen dar. Die Planung entspricht dem städtebaulichen Ziel einer Grünachse als wohnortnaher Freizeit- und Erholungsraum.
Erschließung des Baugebietes – Spatenstich im Salzkottener Baugebiet Osterfeld
Die Erschließung des Baugebietes ‘Osterfeld‘ ist in 2 Abschnitten vorgesehen. Im April 2024 starteten die Erschließungsarbeiten im ersten Abschnitt – Bereich vom Wirtschaftsweg ‘Bümers Grund‘ Richtung Westen.
Um das neue Baugebiet zu erreichen wurde bereits zur Überquerung des Bümers Graben mit der Verlängerung der Toni-Schröder-Straße ein Rahmendurchlass gelegt. Derzeit werden die Kanäle und Hauanschlüsse gelegt. Im Weitern erfolgt die Vorbereitung der Baustraßen abschnittsweise.
Klimaschutz im Baugebiet ‘Osterfeld‘, Klimaschutzfachbeitrag
Durch die eingeführte Klimaschutzklausel (§ 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB) sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern. Weiter sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes, insbesondere die Auswirkungen auf das Klima, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 a und f BauGB)..
Photovoltaikpflicht
Grünordnerische Maßnahmen
Im Baugebiet besteht zudem das Verbot von ‘Schottergärten‘ in der Vorgartenzone. Der Bereich zwischen der Straßenverkehrsfläche und straßenseitiger Gebäudeflucht ist mindestens zu 50 % bzw. zu 30 % zu begrünen. Denn Flächen, die mit Vegetation bedeckt sind, geben Wärme langsamer ab, das Niederschlagswasser kann hier besser verdunsten und versickern. Ebenso wird die nächtliche Abkühlung durch unbebaute Flächen begünstigt. Dies trägt wiederum zur Verbesserung des Mikroklimas bei.
Zur ökologischen Verbesserung sowie als Beitrag zum Klimaschutz setzt der Bebauungsplan eine Dachbegrünung auf Garagen und überdachten Stellplätzen fest. Eine Dachbegrünung wirkt sommerlicher Überhitzung in bebauten und versiegelten Bereichen entgegen, indem Gründächer die Wärmeabstrahlung im Sommer reduzieren. Die Teilverdunstung auf den begrünten Flächen bewirkt zudem Kühlungseffekte der Umgebungsluft im Sommer. Begrünte Dachflächen halten gleichzeitig Niederschlagswasser zurück bzw. verlangsamen den Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers, was wiederum die Folgen von Starkregenereignissen mildert.
Im Baugebiet ‘Osterfeld‘ war es Ziel eine treibhausgasneutrale Energieversorgung des Plangebietes zu realisieren.
Dazu wurde ergänzend zu den im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen ein Klimaschutzfachbeitrag erstellt, welcher über die Betrachtung verschiedener Versorgungsvarianten herausstellt, wie das Ziel einer Treibhausgasneutralität erreicht werden kann.
Der Klimaschutzfachbeitrag für den Bebauungsplan SK 46 ‘Osterfeld‘ wurde von der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, Essen erstellt. Das Ingenieurbüro kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit einer zentralen und dezentralen Energieversorgung ein treibhausgasneutrales Baugebiet realisieren lässt.
- SK 46 "Osterfeld" - Klimaschutzfachbeitrag (PDF)SK46-Osterfeld-Klimaschutzfachbeitrag.pdf8,50 MB
Um eine zentrale Lösung zur Energieversorgung grundsätzlich zu ermöglichen, wurde in den Bebauungsplan eine Versorgungsfläche für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB übernommen. Diese Festsetzung regelt jedoch nur die Bodennutzung und ermöglicht die Standortsicherung, aber mit der Festsetzung allein geht noch kein Anschluss- und Benutzungszwang einher, also dass die Bevölkerung auch Strom und Wärme aus den zentral bereitgestellten erneuerbaren Energien bezieht.
Inzwischen wurde mit möglichen Versorgern gesprochen. Eine zentrale Lösung zur Versorgung des Baugebietes mit Strom lässt sich jedoch wirtschaftlich nicht darstellen. Eine zentrale Energieversorgung für das Baugebiet ‘Osterfeld‘ wird demnach nicht weiter verfolgt.
Zudem wird beim Bau im Baugebiet Osterfeld die Effizienzhaus-Stufe 40 als Mindeststandard festgelegt.
Aufgrund der Lage des Baugebietes in der Zone III A des Wasserschutzgebietes Salzkotten sind Baumaßnahmen, Bohrungen, Errichtung von Hausbrunnen, Wärmepumpen, Ausschachtungen usw. mit einer Eingriffstiefe von mehr als 3,0 m unter Urgelände sind nicht zulässig.
Kontakt
Grundstücksvergabe
- Frau BergerServicestelle 1 Wirtschaftsförderung & FlächenmanagementMarktstraße 8
33154 Salzkotten
- Herr HübnerServicestelle 1 Wirtschaftsförderung & FlächenmanagementMarktstraße 8
33154 Salzkotten
Bauleitplanung
- Frau KruseFachdienstleiterin BauleitplanungFachbereich IV - StadtentwicklungMarktstraße 8
33154 Salzkotten