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Bauleitplanung

Herzlich Willkommen auf der Seite der Bauleitplanung der Stadt Salzkotten.
Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen in Bezug auf die Bauleitplanung der Stadt.


Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (gem. § 1 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB). Zur Bauleitplanung gehören der Flächennutzungsplan als ‘vorbereitende Bauleitplanung‘ und die Bebauungspläne als ‘verbindliche Bauleitplanung‘. Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen.

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Der Flächennutzungsplan ist im Wesentlichen behördenverbindlich.

Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebietes und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan setzt innerhalb seines Geltungsbereiches die für alle verbindliche Bodennutzung detailliert fest. Bebauungspläne können u.a. Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Bauweise sowie die Verkehrs- und Grünflächen. Der Bebauungsplan entfaltet als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit und ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Unter der Rubrik ‘Geltungsbereiche der Bebauungspläne‘ finden Sie zudem eine Liste aller rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne sowie Übersichtskarten über die Geltungsbereiche der Bebauungspläne in der Kernstadt und den jeweiligen Salzkottener Ortsteilen.

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden, dieses Verfahren ist durch die Vorschriften des BauGB geregelt. Unter ‘Bauleitpläne in der Beteiligung‘ finden Sie die Bauleitpläne, zu denen derzeit ein Beteiligungsverfahren durchgeführt wird und die Abgabe einer Stellungnahme möglich ist.

Für die nach dem 13.05.2017 in Kraft getretenen Bebauungspläne und Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten sind die Unterlagen unter der Rubrik ‘In Kraft getretene Bauleitpläne‘ eingestellt. Alle rechtskräftigen Bauleitpläne mit dazugehöriger Begründung, zusammenfassender Erklärung und weitergehenden Unterlagen können zudem im Fachbereich Stadtentwicklung während der Servicezeiten eingesehen werden.

Die Stadt Salzkotten weist darauf hin, dass die auf den Seiten der Bauleitplanung dargestellten Planwerke lediglich Informationszwecken dienen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Stadtentwicklung – Fachdienst Bauleitplanung.


Geltungsbereiche der Bebauungspläne

Nachfolgend findet sich eine Liste der Bebauungspläne der Stadt Salzkotten.

Für die Kernstadt und die einzelnen Ortschaften sind Übersichtspläne abrufbar, aus denen die Geltungsbereiche der einzelnen Bebauungspläne ersichtlich sind. Die Originalpläne können im Fachbereich Stadtentwicklung während der Servicezeiten eingesehen werden.

Bitte beachten Sie die Kennzeichnung, ob sich der Bebauungsplan noch im Aufstellungs-Verfahren befindet (i. V.) und damit noch nicht in Kraft getreten ist.

Bei "einfachen Bebauungsplänen" [E] gem. § 30 Abs.3 BauGB ist zu beachten, dass hier das Verfahren gem. § 63 Landesbauordnung ("Genehmigungsfreistellung") nicht anwendbar ist.

Bauleitpläne in der Beteiligung

In Kraft getretene Bauleitpläne

Legende

[E] = "Einfacher Bebauungsplan" gem. § 30 Abs. 3 BauGB

(i.V.) = im Verfahren (noch nicht in Kraft getreten)

(GS) = nur Gestaltungssatzung

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