Lärmaktionsplanung der Stadt Salzkotten
Die Europäische Union hat mit der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen. Als Ziel sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung schädlicher Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm festgeschrieben.
Die Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. Demnach ist auch die Stadt Salzkotten verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) stellt dazu die erforderlichen Daten im Rahmen der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung. Seit 2012 werden außerhalb von Ballungsräumen im 5-Jahres-Turnus Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr, Schienenstrecken des Bundes mit mehr als 30.000 Zugbewegungen/Jahr und Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr kartiert.
Die Lärmkarten der 4. Runde sind im Umgebungslärmportal NRW unter dem nachfolgenden Link https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ veröffentlicht. Dies gilt ebenso für den ‘Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Salzkotten‘ mit den Ergebnissen der Lärmkartierung.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Link https://www.umgebungslaerm.nrw.de/.
Dem Sachstandsbericht zum Aktionsplan für die Stadt Salzkotten (Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 1. Stufe) wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten am 11.12.2008 zugestimmt.
Der Beschluss zur Aufstellung des Lärmaktionsplan 2. Stufe wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten am 11.07.2013 gefasst.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 3. Stufe wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Salzkotten am 10.10.2018 beschlossen.
Die Lärmaktionspläne der Stadt Salzkotten 1. bis 3. Stufe
Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)).
Beteiligung der Öffentlichkeit
Ein wesentlicher Aspekt der Umgebungslärmrichtlinie ist die Information und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Nach §47 d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit „rechtzeitig“ und „effektiv“ die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuarbeiten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 16.11.2023 bis 15.12.2023 einschließlich statt.
Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe beschlossen
Der Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten wurde mit Berücksichtigung der im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen am 22.02.2024 vom Rat der Stadt Salzkotten beschlossen. Damit tritt der Lärmaktionsplan 4. Stufe in Kraft.
Bei Vorliegen bedeutsamer Entwicklungen für die Lärmsituation - ansonsten alle fünf Jahre - wird der Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten überprüft und fortgeschrieben.
Lärmaktionsplan der Stadt Salzkotten 4. Stufe
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes führte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Lärmkartierung durch. Die Ergebnisse der 4. Runde sind einsehbar auf dem Geoportal des EBA unter dem Link https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de.
Seit dem 01.01.2015 liegt auch die Zuständigkeit für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beim EBA. Die Ergebnisse werden auf der Internetseite des EBA unter dem Link www.eba.bund.de veröffentlicht.
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