Bundestagswahl 2025
09.01.2025 - Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus ab Montag, 10. Februar, möglich
Auch frühzeitig schriftlich oder online beantragte Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 10. Februar versendet werden können, da die Stimmzettel nicht eher zur Verfügung stehen. Es wird daher darum gebeten, von telefonischen Anfragen zum Versand der Briefwahlunterlagen abzusehen.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein. Die Briefwahlunterlagen können in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Bitte achten Sie beim Postversand auf eine rechtzeitige Aufgabe der Unterlagen.
08.01.2025 - Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin stehen ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, zur Verfügung. Das Serviceangebot umfasst auch das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025, das im PDF-Format heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der Stadt Salzkotten eingegangen sein.
Deutsche, die sich nur vorübergehend - zum Beispiel während eines Urlaubs - im Ausland aufhalten, und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Salzkotten eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
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33154 Salzkotten - Frau SchaubFachbereich I - Zentrale DiensteMarktstraße 8
33154 Salzkotten