Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bundestagswahl 2025

Wahlen

09.01.2025 - Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus ab Montag, 10. Februar, möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden zwischen dem 13. Januar und 2. Februar 2025 an alle Wahlberechtigten zugestellt. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher Antrag oder eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Der Link zum Online-Antrag steht ab Montag, 13. Januar, auf der Internetseite der Stadt Salzkotten zur Verfügung. Der Online-Antrag kann auch über den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, erreicht werden. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

Persönlich können die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 10. Februar, zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Salzkotten beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können mitgenommen oder in einer Wahlkabine im Bürgerbüro sofort ausgefüllt und dort abgegeben werden. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.
Auch frühzeitig schriftlich oder online beantragte Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 10. Februar versendet werden können, da die Stimmzettel nicht eher zur Verfügung stehen. Es wird daher darum gebeten, von telefonischen Anfragen zum Versand der Briefwahlunterlagen abzusehen.
 
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein. Die Briefwahlunterlagen können in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Bitte achten Sie beim Postversand auf eine rechtzeitige Aufgabe der Unterlagen.

08.01.2025 - Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin stehen ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, zur Verfügung. Das Serviceangebot umfasst auch das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2025, das im PDF-Format heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der Stadt Salzkotten eingegangen sein.

Deutsche, die sich nur vorübergehend - zum Beispiel während eines Urlaubs - im Ausland aufhalten, und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Salzkotten eingetragen und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Übergeordnetere Bereich 

Weitere Themen