Familienpass
Mit der Herausgabe des Salzkottener Familienpasses will die Stadt Salzkotten Familien durch Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen finanziell entlasten und einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.
Den Salzkottener Familienpass erhalten Personen oder Familien, die bestimmte familienpolitische Voraussetzungen erfüllen.
Der Familienpass wird auf Antrag zunächst für die Dauer von drei Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Ausweis bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen jeweils für drei weitere Jahre verlängert bis mind. ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Danach erfolgt die Verlängerung jeweils um ein Jahr.
Die Ausstellung bzw. Verlängerung des Familienpasses erfolgt über das Bürgerbüro, wo auch die entsprechenden Anträge erhältlich sind. Des Weiteren gibt es Informationen zu den Voraussetzungen zur Ausstellung des Familienpasses sowie über die Vergünstigungen die gewährt werden können. Der Antrag und alle weiteren Informationen sind auch der Richtlinie für die Herausgabe des Familienpasses und dem Merkblatt zum Familienpass zu entnehmen.
In Kooperation mit anderen Kommunen in der Umgebung räumt die Stadt Salzkotten auch Inhabern von Familienpässen anderer Kommunen die gleichen Vorteile ein, die in Salzkotten angeboten werden. Im Gegenzug erhalten Inhaber des Salzkottener Familienpasses in vielen weiteren Städten die Vergünstigungen die vor Ort gelten.