Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Maps, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Europawahl 2024

Wahlen

09.06.2024 - Wahlergebnisse der Europawahl

Das Wahlergebnis der Europawahl 2024 in der Stadt Salzkotten steht fest und kann über den untenstehenden Link abgerufen werden.

Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie den zahlreichen Helferinnen und Helfern in den Wahllokalen.

07.06.2024 - Briefwahlverfahren ist beendet - Beantragung nur noch im Ausnahmefall möglich

Das Briefwahlverfahren ist seit Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beendet. Ausnahmen sind nur noch in Fällen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung möglich. Diese Möglichkeit besteht bis Sonntag, 9. Juni 2024 um 15:00 Uhr. Hierzu ist ein Antrag mit der Unterschrift des Wahlberechtigten (Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos) und eine Vollmacht zur Berechtigung der Mitnahme der Wahlunterlagen (ebenfalls formlos) erforderlich.

Ohne die Voraussetzungen können keine Briefwahlunterlagen mehr ausgestellt werden. Das Wahlamt ist am Sonntag, 9. Juni 2024 ab 7:30 Uhr besetzt. Bei weiteren Fragen können Sie sich unter der Rufnummer 05258/507-1116 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

05.06.2024 - Briefwahl zur Europawahl am Sonntag, 09.06.2024 noch bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr möglich

Wahlberechtigte zur Europawahl haben noch bis Freitag, 07.06.2024, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu muss ein schriftlich oder persönlich gestellter Antrag bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann noch bis Sonntag, 15:00 Uhr, ein Wahlschein erteilt werden. Danach ist keine Wahlscheinerteilung mehr möglich. Die ausgegebenen Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens um 18:00 Uhr wieder im Rathaus eingegangen sein. Beim Postversand sollte daher eine rechtzeitige Aufgabe der Unterlagen erfolgen. Die Briefwahlunterlagen können auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Wahltag um 18:00 Uhr noch einmal geleert.

10.05.2024 - Wahlrecht für Auslandsdeutsche und Unionsbürgerinnen und -bürger

Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin stehen ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland sowie für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, zur Verfügung. Das Serviceangebot umfasst auch das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2024, das im PDF-Format heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.

29.04.2024 - Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europawahl ab dem 6. Mai 2024 in Salzkotten möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl werden Anfang Mai zugestellt. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein schriftlicher Antrag oder eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten  im Bürgerbüro der Stadt Salzkotten beantragt und sofort mitgenommen werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch in einer Wahlkabine im Bürgerbüro sofort ausgefüllt und dort abgegeben werden. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.

Die Antragsseite für die Briefwahlunterlagen kann durch den untenstehenden Link oder durch den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, erreicht werden.
Der Onlineantrag kann ab Dienstag, 30.04.2024, 18:00 Uhr, gestellt werden.

28.04.2024 - Wählerverzeichnis erstellt und Wahlbenachrichtigungen verschickt

Mit Stand vom 28.04.2024 wurde das Wählerverzeichnis der Stadt Salzkotten zur Europawahl 2024 erstellt. Alle an diesem Tag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind im Wählerverzeichnis aufgeführt. Es bildet die Grundlage für die Wahl am 9. Juni 2024. Wer im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, erhält Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung, aus der auch das entsprechende Wahllokal hervorgeht. Allerdings ist die Wahlbenachrichtigung nicht Voraussetzung für die Wahl, sondern nur eine Information. Entscheidend ist allein der Eintrag in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann jederzeit beim Bürgerbüro der Stadt Salzkotten prüfen lassen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist und kann dann auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Personalausweis im Wahllokal wählen.

28.03.2024 - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 9. Juni 2024 gesucht

Das Wahlamt der Stadt Salzkotten beruft für den Einsatz in den Wahlvorständen zur Europawahl am 9. Juni 2024 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Diese Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den politischen Parteien vorgeschlagen bzw. auch ohne Vorschlag durch das Wahlamt bestimmt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich aber auch freiwillig für dieses Wahlehrenamt melden. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Jede wahlhelfende Person ist ca. einen halben Tag im Einsatz, da nur jeweils die Hälfte des einberufenen Wahlvorstandes im Wahllokal anwesend sein muss. Lediglich bei Beginn der Wahlhandlung morgens um 07:30 Uhr und zur Auszählung der Stimmen abends um 18:00 Uhr ist die Anwesenheit des gesamten Wahlvorstandes erforderlich.

Wahltag ist der 9. Juni 2024, die Wahlzeit liegt zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, anschließend erfolgt die Auszählung der Stimmen.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird pro Wahltag ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Ein Wahlehrenamt übernehmen können alle, die dazu berechtigt sind, an der Europawahl teilzunehmen, also alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren.  Anmelden können Sie sich mit dem Anmeldeformular, das auf dieser Seite abrufbar ist.

Die Einberufung wird Ihnen bis Mitte April 2024 zugestellt.