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Baugrundstücke

Einfamilienhaussiedlung

Bauen in Salzkotten

Hier finden Sie in attraktiver Wohnlage mit ländlich strukturiertem Umfeld Ihr Wunschgrundstück, um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Getreu dem Slogan "Salzkotten – Alles, was ich brauche" stellt die Stadt kontinuierlich Baugrundstücke zu günstigen Konditionen für den individuellen Wohnungsbau zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse an einem Bauplatz in Salzkotten geweckt? Dann finden Sie hier alles Wissenswerte dazu.

Städtische Baugebiete

Vorausschauende Flächenpolitik macht es möglich, dass die Stadt Salzkotten in der Kernstadt und den neun Ortschaften in regelmäßigen Abständen Grundstücke für den Bau von Eigenheimen zu attraktiven Konditionen anbieten kann.

Informieren Sie sich über unser Bauplatzangebot hier im Internet und benutzen Sie dazu die eingerichteten Links. Antragsformulare für Ihre Bewerbung finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter der Rubrik ‘Formulare für eine Bauplatzbewerbung‘ und bei den jeweiligen Baugebieten.

Weitergehende Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle 1 – Wirtschaftsförderung & Flächenmanagement. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch im Rathaus in Salzkotten.

Allgemeine Grundstücksinformationen

Wie dürfen die städtischen Bauplätze bebaut werden?

Die angebotenen Bauplätze liegen in Allgemeinen Wohngebieten - WA -.
In den Baugebieten der Ortschaften ist in der Regel die eingeschossige offene Bauweise vorgesehen. Innerhalb der offenen Bauweise sind nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig; ein Ausbau des Dachgeschosses ist möglich. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen gekennzeichnet. Auf einigen Bauplätzen im Baugebiet MH 4 - Hohlwegskamp in Salzkotten-Mantinghausen sind innerhalb der eingeschossigen Bauweise auch Staffelgeschosse mit Walmdach zugelassen.
In der Kernstadt ist im Baugebiet SK 43 - Bümers Grund überwiegend sowohl die eingeschossige als auch die zweigeschossige Bauweise erlaubt; in einem kleineren Teilbereich im Westen des Baugebietes ist die eingeschossige Bauweise vorgeschrieben. Außerdem sind im gesamten Baugebiet Staffelgeschosse zulässig.
Bindungen für die Bebauung ergeben sich weiterhin aus dem für das jeweilige Baugebiet aufgestellten Bebauungsplan.

Gibt es Nutzungsbeschränkungen?

Auf den städtischen Bauplätzen sind ausschließlich Eigenheime zu errichten; Grundstücke für den Mietwohnungsbau werden aktuell nicht angeboten. Die Anzahl der Wohnungen wird auf zwei Wohneinheiten je Bauplatz begrenzt.

Gibt es Regeln für die Bauplatzvergabe?

Die städtischen Vergaberichtlinien regeln, dass ein Vergabeverfahren stattfindet, welches dazu dient, die Rangfolge der Bewerber festzustellen.
Grundsätzlich gilt: Ortsansässige Bewerber werden vor ortsfremden Bewerbern berücksichtigt. Aktueller Wohnsitz oder Arbeitsplatz oder früherer Wohnsitz im Stadtgebiet sind Merkmale der Ortsansässigkeit. Kriterien wie Dauer der Ortsansässigkeit, soziale Dringlichkeit, Haus- und/oder bebaubarer Grundbesitz und Bewerberdatum werden herangezogen. Die soziale Dringlichkeit ergibt sich aus der Gewichtung bestimmter personenbezogener Daten der Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft, wie Familienstand, Anzahl minderjähriger Kinder, Anzahl erwachsener Haushaltsangehöriger.

Was ist ein Eigenheim im Sinne der städtischen Vergaberichtlinien?

Um ein Eigenheim handelt es sich dann, wenn ein Wohngebäude, das ausschließlich des Wohnens dient, mit nicht mehr als zwei Wohnungen errichtet wird und der Eigentümer sich verpflichtet, in eine Wohnung in diesem Haus erstmals selbst, ggf. auch mit Familienangehörigen, mit Hauptwohnsitz einzuziehen und mindestens fünf Jahre ab tatsächlichem Einzug ständig darin zu wohnen. Sofern sich in dem Wohngebäude zwei Wohnungen befinden, kann eine Wohnung vermietet werden, jedoch erst dann, wenn die andere Wohnung vorher vom Eigentümer bezogen ist. Falls ein Doppelwohnhaus gebaut wird, ist eine Wohnung je Haushälfte zulässig.
Die Anzahl der zulässigen Wohnungen und deren Nutzung wird im Grundbuch zugunsten der Stadt durch die Eintragung einer Dienstbarkeit - Baubeschränkung und Baunutzungsbeschränkung - abgesichert.

Wann muss der städtische Bauplatz bebaut werden?

Für die Erstellung des Wohnhauses im Rohbau wird regelmäßig eine Bebauungsfrist von drei Jahren festlegt; kürzere Fristen sind möglich. Das unbebaute Grundstück kann nicht freihändig weiterverkauft werden; es besteht nur die Möglichkeit zur Rückgabe an die Stadt.

Bestehen für die städtischen Bauplätze Pflanzgebote?

Pflanzgebote für neu anzupflanzende standortgerechte Laubgehölze sind im Bebauungsplan für jeden Bauplatz vorgegeben.

Wann erfolgt der Straßenendbau?

Die Bauplätze in den Baugebieten sind regelmäßig über neue Erschließungsstraßen, die zunächst als Baustraßen angelegt werden, erreichbar. Der endgültige Straßenausbau erfolgt dann, wenn die Bebauung im Baugebiet überwiegend abgeschlossen ist. Die Straßenbeleuchtung wird nach und nach, entsprechend des Baufortschrittes der Wohnhäuser, erstellt. Die Straßenausbauplanung wird in der Regel in einer Anliegerversammlung vorgestellt.

Was kosten die städtischen Bauplätze?

Die Verkaufsentgelte, die der Rat oder der Hauptausschuss der Stadt Salzkotten beschlossen hat, entnehmen Sie bitte den Informationen bei den einzelnen Baugebieten.

Wo erfahre ich alles zur staatlichen Wohnungsbauförderung?

Falls staatliche Wohnungsbaufördergelder in Anspruch genommen werden sollen, erfahren Sie hierzu Näheres bei der Kreisverwaltung Paderborn, Amt für Bauen und Wohnen, Telefon: 05251/308-0.

Formulare für eine Bauplatzbewerbung

  • Bauplatzbewerbung Kernstadt (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Kernstadt_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,25 KB
  • Bauplatzbewerbung Mantinghausen (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Mantinghausen_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,14 KB
  • Bauplatzbewerbung Niederntudorf (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Niederntudorf_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,25 KB
  • Bauplatzbewerbung Oberntudorf (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Oberntudorf_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,27 KB
  • Bauplatzbewerbung Scharmede (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Scharmede_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,27 KB
  • Bauplatzbewerbung Schwelle (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Schwelle_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,26 KB
  • Bauplatzbewerbung Thüle (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Thuele_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,25 KB
  • Bauplatzbewerbung Upsprunge (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Upsprunge_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,27 KB
  • Bauplatzbewerbung Verlar (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Verlar_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,26 KB
  • Bauplatzbewerbung Verne (PDF)
    Bauplatzbewerbung-Verne_12_22_ausfuellbar.pdf
    143,26 KB

Kontakt

Stadt Salzkotten

Marktstr. 8
33154 Salzkotten

Telefon: 05258 507-0

E-Mail: 
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