Neubau eines Brunnens - Grundwasserentnahme des Wasserwerks Salzkotten-Habringhauser Weg
26. Jul 2023
Die Stadt Salzkotten hat bei der Bezirksregierung Detmold die Änderung der wasserrechtlichen Bewilligung „Habringhauser Weg“ gemäß der §§ 8 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Die wasserrechtliche Bewilligung vom 18. Januar 2019 berechtigt die Stadt Salzkotten zur Entnahme von 290 m³/h, 6.960 m³/d und 1,6 Mio. m³/a. Dabei dürfen aus den Brunnen 1 und 2 jeweils 250.000 m³/a und aus den Brunnen 3 und 4 jeweils 550.000 m³/a entnommen werden. Zur Gewährleistung einer stabilen Versorgungssicherheit, insbesondere in Trockenzeiten, beabsichtigt die Stadt Salzkotten den Betrieb eines zusätzlichen Brunnens im Bereich des Wasserwerks „Habringhauser Weg“.
Beantragt ist die Integration des geplanten Brunnens 5 mit einer Entnahmemenge von 180.000 m³/a in das bestehende Wasserrecht. Gleichzeitig soll die bewilligte Gesamtentnahme auf 1,7 Mio. m³/a angehoben werden.
Die Einzelheiten zu dem Vorhaben ergeben sich aus dem Antrag mit den dazugehörigen Plänen, Nachweisen und Beschreibungen.
Die vollständigen Unterlagen können unter folgendem Link eigesehen werden.
https://membox.nrw.de/index.php/s/kHYumLJz5h5wZ3h
Passwort: WRB2023Salzkotten